Die kreditgebende Wirtschaft hat mit der Schufa ein privatwirtschaftliches Kreditbüro eingerichtet, das dafür sorgen soll, das die Vertragspartner zum einen vor Kreditausfällen und zum anderen auch vor Kunden geschützt werden, die negative Schufa-Einträge aufweisen.
Zu den Vertragspartnern gehören Firmen, die sich Kreditrisiken aussetzen, wenn sie Geschäftsbeziehungen mit Kunden eingehen. Dazu zählen unter anderem Kredit- und Leasinginstitute.
Schufaklausel
Damit das System funktioniert, müssen die Kunden eine Klausel unterzeichnen, mit der sie dem Vertragspartner erlauben eine Auskunft über ihre Daten einzuholen. Auch unterzeichnen die Kunden damit eine Erlaubnis, dass der Vertragspartner die Daten weiterleiten darf.
Die Vertragspartner dürfen sich nur eine Auskunft über eine Person einholen, wenn sie dieser Personen einen Kredit oder eine sonstige Leistung, bei der der Vertragspartner vor Forderungsausfall geschützt werden soll, gewähren wollen und eine konkrete Anfrage eines Kunden vorliegt.
Eine negative Schufa führt in den meisten Fällen dazu, dass dem Kunden der Kredit oder eine sonstige Leistung verweigert wird.
Seit 01.April 2010 kostenlose Auskunft
Um zu erfahren, wie es um die eigene Kreditwürdigkeit steht, können die Verbraucher eine kostenlose Auskunft über ihre Einträge beantragen. Die Verbraucher müssen seit dem 1. April keinerlei Kosten mehr tragen. Dabei gilt die kostenlose Auskunft für mindestens eine Anfrage im Kalenderjahr. Die Auskunft erhalten die Kunden in Textform.
Wichtig zu Wissen ist für die Kunden, dass falsche Schufa-Einträge korrigiert werden müssen.
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